Schlagwort: Milieuschutz

  • Milieuschutz – oder auch nicht

    In Babelsberg Süd gilt seit letztem Jahr eine soziale Erhaltungssatzung. Ihr ausdrückliches Ziel ist: „ Die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung … und der Schutz vor Verdrängung“.
    Wir wissen aus eigenen schmerzvollen Erfahrungen, dass Vermieter trotzdem versuchen, Menschen aus ihren Wohnungen zu verdrängen und dabei – zum Beispiel durch bauliche Maßnahmen gegen den sogenannten Milieuschutz verstoßen.
    Zuletzt hatten wir im Frühjahr 2024 darüber berichtet, mit welchen Methoden Vermieter – unten anderem das SPD/ FDP/ BB/ CDU – Mitglied W. Kirsch Mieter*innen aus ihren Wohnungen drängen.
    Jetzt mehren sich unsere Informationen und Anfragen von Betroffenen, dass dies überall in Babelsberg passiert. Offensichtlich werden besonders oft Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen – so wie in vielen anderen Städten.
    Auch einen ehemaligen Mieter bei Kirsch wurde durch den neuen Eigentümer nun eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen.
    Oft gehen dem bauliche Veränderungen voraus – Zusammenlegung von Wohnungen, Umbaumaßnahmen, Balkonanbauten.

    Also haben wir gemeinsam mit der Fraktion der Linken eine kleine Anfrage formuliert, wie es denn um den Stand der Bearbeitung und Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzungen in Potsdam steht.
    Die Antwort der Stadt ist ebenso ernüchternd wie entlarvend.
    Im Fazit heißt es:
    Ohne den Aufbau der erforderlichen Fachkompetenz durch die Schaffung und Besetzung
    von zwei Personalstellen im Bereich 392 Soziale Wohnraumversorgung kann die Aufgabe
    des Vollzugs der sozialen Erhaltungssatzungen nicht optimal umgesetzt bzw. sichergestellt
    werden. Dies betrifft sowohl die fristgerechte Bearbeitung von Anträgen, die Beratung von
    und Erörterung mit Antragstellenden und die Anhörung von Mieterinnen und Mietern, als
    auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.“

    Oder anders: Es gibt weder Sanktionen noch Hilfen. Die betroffenen Mieter*innen bleiben allein, die Verdrängung in Babelsberg geht munter weiter.

    Deshalb haben sich die Betroffenen nun selbst organisiert und gehen mit dem Problem und den Fragen an die Öffentlichkeit.
    Seit heute werden in Babelsberg Flyer verteilt, in denen aufgerufen wird, mögliche Verstöße gegen den Milieuschutz zu melden.
    Darin heißt es:
    „Umwandlung, Verdrängung, Umbau, neue Eigentümer?
    Das können Verstöße gegen den Milieuschutz sein!!

    Hier können Sie den Flyer runterladen und natürlich auch über unsere Mailadresse solche Informationen schicken.
    Wir leiten das dann an die Mieter*inneninitiative weiter.

    Na dann.
    Was die Stadt nicht leisten kann oder will – dann machen wir das eben.
    Und ganz klar: Alle Fälle, die wir bekommen und nachprüfen können werden wir öffentlich machen!


  • Nicht alles ist schlecht am neuen Wohnungspolitischen Konzept…

    Aber zu viel fehlt und unklar ist, wer sich daran hält…

    Über zwei Jahre wurde am neuen Wohnungspolitischen Konzept für die Stadt Potsdam gearbeitet – im Begleitkreis mit Akteuri*nnen aus Stadtverwaltung und der Wohnungswirtschaft, Stadtpolitik und und Zivilgesellschaft. Es gab spannende Fachgesprächen mit Expertinnen und Dialogforen mit Beteiligung einer – leider begrenzten – Öffentlichkeit. Auch Stadtverordnete – vor allem aus SPD und den Grünen – waren selten dabei.
    Das Netzwerk „Stadt für alle“ hat sich nach durchaus kontroversen Debatten von Anfang an intensiv in den Prozess eingebracht, hat Analysen und Konzepte vorgelegt und kann am Ende feststellen, dass einige Vorschläge Eingang in die Endversion gefunden haben,

    Das Institut RegioKontext GmbH begleitete die Debatte in den verschiedenen Gremien federführend und stellte aus den Ergebnisse das den Stadtverordneten vorgelegte Wohnungspolitischen Konzept 2024 zusammen. Das Konzept wurde am 10. April 2024 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und in die Ausschüsse überwiesen.

    Wird das Konzept wie geplant in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode am 15. Mai 2024 verabschiedet, wird es die Vorgängerversion von 2015 ersetzen und soll künftig Leitlinie der Potsdamer Wohnungspolitik sein. 


    Warum wurde ein neues Konzept überhaupt notwendig?

    Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: 

Zuerst – Umsetzungsdefizite
    Das Wohnungspolitische Konzept von 2015 enthielt viele guten Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnungsversorgung im Potsdam; es hatte aber einen gravierenden Mangel: Nur wenige Maßnahmen wurden in acht Jahren seit seiner Konzipierung umgesetzt.

    Unserer Analyse der Defizite ist hier nachzulesen:
    http://dev.potsdam-stadtfueralle.de/category/recherchen

    Die Schwachpunkte können so zusammengefasst werden:
    – unklare Zuordnung der Verantwortung in der Stadtverwaltung, fehlende personelle Ressourcen
    – fehlendes kontinuierliches Prozessmonitoring, keine Nachsteuerung bei Verfehlung der Ziele
    – unzureichende Kontrolle des Umsetzungsprozesses durch die Stadtverordneten und Akteure des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen
    – fehlender politischer Wille bei konkreten Themen wie Bodenpolitik und Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte

    Gleichzeitig veränderten Entwicklungen der letzten Jahre die Bedingungen für die Wohnraumversorgung und Wohnungswirtschaft in Potsdam vor allem in diesen Bereichen:
    – Die Zahl der Einwohner*innen stieg seit 2015 stieg an, zum Großteil bedingt durch Zuzug.
    – Die Bemühungen um Klimaschutz führten zur Einführung neuer gesetzlichen Regelungen, so z.B. die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung sowie das Gebäudeenegiegesetz (GEG), 
die beide energetischen Auflagen sowohl für Bestands- als auch Neubauten machen.
    – Und natürlich gehört dazu auch der dramatische Anstieg der Mieten und Bodenpreise in Potsdam

    Was ist der Inhalt des Wohnungspolitischen Konzepts 2024?

    Als zentrale Aufgabe wird angesehen, bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum für die Einwohner*innen Potsdams bereitzustellen. Dieses Anliegen wird vor dem Hintergrund der sich veränderten demographischen Situation und klimapolitischen Anforderungen verfolgt und gliedert sich in vier Aufgabenfelder:

    • A2: Kommunale Energiewende - bezahlbares Wohnen 
    • A3: Wohnraumversorgung im Bestand: bezahlbar und gerecht 
    • A4: Quartierentwicklung 
    • A5: Neubau bedarfsgerecht 

    Eingebettet sind diese wohnungspolitischen Handlungsfelder in zwei weitere Aufgabenbereiche:

    • A1: Sammlung und Analyse von Wohnungsmarktdaten als Grundlage für Entscheidungen in den o.g. Aufgabenfeldern 
    • A6 und A7: Steuerungs- und Beteiligungsstrukturen (Verwaltung, Wohnungswirtschaft, Stadtverordnete und Zivilgesellschaft)

    Das Wohnungspolitische Konzept erhebt den Anspruch, für die kommunale Wohnungspolitik einen Handlungsrahmen und strategisches Steuerungsinstrument zur Verfügung zu stellen, das evidenzbasierte Entscheidungen unter Beteiligung von Akteuren der Stadtverwaltung, Kommunalpolitik, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft ermöglicht.

    Das Wohnungspolitische Konzept 2024 kann hier abgerufen werden:

    https://egov.potsdam.de/public/vo020?16–anlagenHeaderPanel-attachmentsList-2-attachment-link&VOLFDNR=2002374&refresh=false&TOLFDNR=2009439

    Was ist neu am Wohnungspolitischen Konzept 2024?

    Das Konzept ist in höherem Maße umsetzungsorientiert.
    Es konzentriert sich auf Prozesse und Strukturen, die im Verantwortungsbereich der Stadt Potsdam liegen. Das sind im Wesentlichen zusätzliche Personalstellen und die Neuordnung der Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung, so z.B. die verbindliche Zuordnung von Aufgabenfeldern zu Fachbereichen und die Koordination der wohnungspolitischen Aktivitäten durch eine Geschäftsstelle.

    Über den Kreis der Verwaltung hinaus besteht im Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahmen eine abgestufte Verbindlichkeit. Mittelbar lässt sich die Umsetzung auch noch bei den kommunalen Unternehmen ProPotsdam und EWP steuern.
    Für den übergroßen Anteil der Akteuren am Potsdamer Wohnungswirtschaft hingegen (60% private Klein- und Großvermieter, Eigenheim- und Eigentumswohnungsbesitzer, 20% Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Mietwohnorganisationen) entfaltet das Konzept keine Mitwirkungsverpflichtung.

    Das Konzept ist ein allgemeiner Handlungsrahmen, der im weiteren Prozess durch konkrete Maßnahmen zu füllen ist.
    Die fortschreitende Konkretisierung bietet den Vorteil, auf zukünftige Entwicklungen flexibel reagieren zu können. Andererseits besteht in der Offenheit des Konzepts natürlich auch die Gefahr, dass die Umsetzung ins Leere läuft, wenn veränderte politische Konstellationen in der Stadtverordnetenversammlung in kommenden Jahren verhindern, dass Maßnahmen, die im bisherigen Prozesse als nützlich bis erforderlich angesehen wurden, konzipiert und mehrheitlich beschlossen werden sollen. Auf Grund der schwierigen Haushaltslage ist es durchaus auch möglich, dass die geforderte Finanzierung – vor allem für Personal – gar nicht bereit gestellt wird.

    Wird das Wohnungspolitische Konzept 2024 funktionieren?

    Das ist nur schwer einzuschätzen.
    Das alte Wohnungspolitische Konzept von 2015 enthielt ca.30 Maßnahmen mit konkreten wohnungspolitischen Zielen, aber es es blieb weitgehend wirkungslos, weil ein Umsetzungsmechanismus fehlte.
    Das neue Konzept konzentriert sich nun auf Strukturen, die den Umsetzungsprozess von Maßnahmen ermöglichen, verschiebt aber die Entscheidung, welche konkreten wohnungspolitischen Ziele mit den Maßnahmen verbunden werden, zu großen Teilen in die Zukunft.

    Ob das Konzept so funktioniert, wird also von Bedingungen abhängen, die künftig von vielen Akteuren zu gestalten sind. Einige wollen wir nennen:

      -  Die Entscheidungsträger*innen in der Verwaltung, die Beigeordneten und Fachbereichsleitungen, müssen dafür Sorge tragen, die neu zu schaffenden Stellen (Geschäftsstelle, Stabsstelle u.a.) so personell auszustatten, dass sie die zugewiesenen Funktionen der Information und Koordination, Vermittlung und Beratung ausfüllen können.
    
      - Die Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung müssen über Personen mit Fachkompetenz im Bündnis kontinuierlich mitarbeiten. Sie müssen ihrer politischen Kontrollfunktion nachkommen, in regelmäßigem Turnus Berichte über die Umsetzung des beschlossenen Konzepts zu fordern.
    
      - Ein Berichtswesen mit verlässlichen Daten über die Bevölkerungsentwicklung, Wohnsituation, Eigentümerstruktur, Bauvorhaben u.a. ist aufzubauen, um auf der Grundlage dieser Information begründete Entscheidungen treffen zu können.
    
      - Kommunale Energiewende sowie strategisches Flächenmanagement verlangen eine ausreichende Finanzierung. Dazu müssen Förderprogramme genutzt werden, aber auch Mittel aus den Haushalt der Landeshauptstadt bereitgestellt werden
    
      - Um die Kommunen handlungsfähig zu machen, muss das Land in den kommenden Jahren einige Voraussetzungen schaffen: Zum einen rechtliche Grundlagen für den Einsatz mietrechtlicher und städtebaulicher Instrumente, zum anderen Förderprogramme für klimapolitisch geforderte Investitionen
    
      -  Mieter*inneninitiativen und stadtpolitische Netzwerke dürfen sich nicht  damit zufrieden geben, dass ein neues wohnungspolitisches Konzept erarbeitet und beschlossen wurde. Die Umsetzung in den kommenden Jahren ist ein Betätigungsfeld eigener Art, das Energie, Beharrlichkeit und Durchhaltevermögen verlangt.

    Die Umsetzung des Konzepts beinhaltet einen weiten Bereich von Unwägbarkeiten, die eine begründbare Prognose fast unmöglich machen.
    Wir verhehlen nicht, dass wir auf Grund wenig ermutigender Erfahrungen der Vergangenheit mehr von Skepsis als von Optimismus erfüllt sind, dass das neue Wohnungspolitische Konzept in den kommenden Jahren die beabsichtigte Wirkung entfalten wird.

    Die entscheidende Frage für uns ist:

    Wird das neue Konzept die Wohnungspolitik in der Stadt verändern? Wird es Wohnen sozialer und bezahlbarer machen?

    Eine Reihe von Maßnahmen, die wir schon länger forderten und für die wir im Begleitkreis wiederholt geworben haben, sind in das Konzept eingeflossen.
    Dazu gehören zum Beispiel die Aufforderung, die Milieuschutzgebiete auszuweiten, ein Flächenaufkaufprogramm zu initiieren, den Anteil gemeinwohlorientierter Akteuren am Potsdamer Wohnungsbestand auszubauen.

    Ganz wichtig ist aus unserer Sicht, dass zum ersten Mal Kosten für konkrete Personalstellen ausgewiesen sind, welche bei der Koordinierung und Umsetzung anfallen, so dass in Zukunft auch klarer wird, wer an verantwortlicher Stelle in der Verwaltung für die Umsetzung des Konzepts arbeiten wird.

    Nicht gelungen ist es uns trotz mehrfacher Versuche, eine Empfehlung zu finanziellen Ausstattung des Flächenaufkaufsprogramms in das Konzept aufzunehmen. Zu groß war der Widerstand in der politischen Führung der Verwaltung und den Stadtverordnetenfraktionen.

    Besonders gravierend ist aus unserer Sicht eine Leerstelle im Konzept: Der Umgang mit Geschäftsmodellen, die den Zielen des Wohnungspolitischen Konzepts widersprechen. Wenn sich Wohnungskonzerne wie Vonovia oder andere profigetriebene Investoren weiter in der Stadt ausbreiten, wird es schwer werden, leistbare Mieten für breite Bevölkerungsschichten durchzusetzen.

    Es wird deshalb für Stadtverordnete, Verwaltung und zivilgesellschaftliche Initiativen eine notwendige Aufgabe sein, eine Strategie zu entwickeln, wie der Einfluss privatwirtschaftlicher Großvermieter und Investoren begrenzt werden kann und im Gegenzug der Anteil gemeinwohlorientierter Akteure (ProPotsdam, Genossenschaften, Mietshäusersyndikat u.a.) am Potsdamer Wohnungsmarkt kurzfristig wieder auf 40% gesteigert werden kann.

    Wenn sich die Stadt dieser Aufgabe nicht stellt, wird dem neuen Wohnungspolitischen Konzept kein Erfolg beschieden sein.

  • Ausverkauf im Milieuschutzgebiet

    Seit dem 6. September 2023 hat die Stadt Potsdam ihre ersten beiden Milieuschutzgebiete.
    Lange gefordert, lange gedauert, lange entwickelt gilt seitdem in der Teltower Vorstadt und in Babelsberg – Süd:
    „Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bedürfen in dem in § 1 bezeichneten Gebiet der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung.“
    Begründet wird dies vom mit der Voruntersuchung beauftragten Landesweiten Planungsgesellschaft/ LPG so:
    „Zusammenfassend ist in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten ein in Teilen ausgeprägter wohnungswirtschaftlicher Aufwertungsdruck festzustellen. Gleichzeitig bietet das günstige Mietniveau im Wohnungsbestand, der vor einigen Jahren bezogen wurde, in Kombination mit den baulichen Aufwertungspotenzialen noch ein großes Steigerungspotenzial. Vor dem Hintergrund der soziodemografischen und sozioökonomischen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist der günstige Mietwohnraum in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten von besonderer Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit.“

    Nun, Anfang 2024 zeigt in Blick in diverse Immobilienportale, dass ausgerechnet in Babelsberg – Süd jede Menge Wohnungen neu zum Verkauf stehen – als Eigentumswohnungen.
    Viele von ihnen werden von dem Immobilienunternehmen Kirsch angeboten, es sind aber auch Wohnungen von Krentz Immobilien, Borchmann Immobilien und der IBK Immobilien GmbH dabei. Insgesamt zeigte Immobilienscout24 Mitte Februar 23 Kaufangebote für Eigentumswohnungen in Babelsberg Süd – fast alle im Bestand.
    Betroffen sind Häuser in der Großbeerenstraße, Dieselstraße, Wattstraße oder Siemensstraße – also klar mitten im Milieuschutzgebiet.


    Was bedeutet dies für die Menschen, welche in diesen Wohnungen leben?
    Bei uns haben sich in den letzten Wochen vermehrt Mieter*innen gemeldet, welche aus ihren Wohnungen ausziehen müssen oder sollen, weil diese verkauft werden. Darunter sind Mieterinnen, deren Wohnungen jetzt in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, aber auch solche, deren Wohnungen bereits in den letzten Jahren Eigentumswohnungen wurden und jetzt wieder verkauft werden.

    Mehrere von ihnen haben uns ihre Geschichten erzählt. Sie klingen alle ähnlich – insbesondere in den Häusern, die zum Immobilienunternehmen Kirsch bzw. Kirsch & Drechsler gehören.
    Wir werden zu ihrem Schutz hier weder ihre Namen, noch Adressen nennen, selbstverständlich sind uns diese Angaben bekannt, wir haben zu allen Berichten schriftliche Protokolle.

    Herr Kirsch lässt es sich bis heute nicht nehmen, den Betroffenen persönlich mitzuteilen, dass ihre Wohnung verkauft würde und sie deshalb ausziehen müssten. Eine ordentliche Kündigung hat keiner der Menschen erhalten, die uns berichteten.
    Dafür klingelt er an den Wohnungstüren, ruft an oder schickt Nachrichten – nicht selten am Wochenende und auch Abends. Übereinstimmend berichten Kirsch – Mieter*innen, dass sie auch auf ihren Handynummern angerufen wurden, die sie bei der Kontaktaufnahme angaben. Im Grunde läuft das Verfahren meist so ab: Den Mieter*innen wird mündlich mitgeteilt, dass ihre Wohnung verkauft würde oder gar schon verkauft sei. Dann wird ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, den sie unterzeichnen sollen und wo ihr Auszug festgelegt wird. Von Anfang an wird ihnen klar gemacht, dass „sie raus müssen.“ Anfangs, so berichten diese, geschieht das durchaus noch freundlich. Meist wird eine Ersatzwohnung angeboten, manchmal auch, die Wohnung doch selbst kaufen zu können. Einige erzählen auch, dass ihnen Abfindungen zwischen 1.000 und 5.000 € angeboten worden. Allerdings sind die Ersatzwohnungen in der Regel viel teurer und oft liegen sie nicht mehr in Babelsberg, sondern zum Beispiel in der Wohnanlage am Stern (Großbeeren -/ Steinstraße).
    Und – so erzählen es Mieter*innen aus verschiedenen Häusern erzeugte Herr Kirsch mit der begrenzten Liste von Ersatzwohnungen Konkurrenz und Neid in der vorher guten Hausgemeinschaft.

    Nach der freundlichen Phase und vor allem, wenn der Aufhebungsvertrag nicht sofort akzeptiert und unterschrieben wird, werden die Aussagen und Kommunikationsformen deutlicher. Vor allem droht er mit Eigenbedarfskündigungen der neuen Eigentümer. Es finden regelmäßige Besichtigungen statt, Geschichten vom Schicksal von Mieter*innen, die sich wehren, werden erzählt. Alle Betroffenen berichten über großen zeitlichen Druck, in den meisten Häusern wurde wohl erst im Herbst letzten Jahres damit begonnen, die Menschen zu informieren, ein ganzer Teil von ihnen ist heute bereits ausgezogen. Da es keine schriftlichen Kündigungen gibt, spielen Fristen offenbar keine Rolle. Mieterinnen verschiedener Wohnungen werden gegeneinander ausgespielt.
    In manchen Häusern bleibt am Ende nur ein großer Haufen von Spielzeug auf dem Hof – wo eine vorher gut funktionierende Hausgemeinschaft gemeinsam gelebt hatte.

    Die Menschen, von denen wir gehört haben waren genau die, welche nach der Milieuschutzsatzung besonders geschützt werden sollten: Rentner*innen, Alleinerziehende mit Kindern, junge Familien. Jetzt müssen sie wegziehen, nicht alle haben wieder eine Wohnung in Babelsberg gefunden, immer ist die Miete jetzt wesentlich höher. In anderen Häusern, wo wir mit Mieterinnen gesprochen haben stehen die geräumten Wohnungen jetzt leer – teilweise seit Monaten.
    Wir haben auch auch Berichte von Baumaßnahmen und und geplanten Umnutzungen erhalten. In einem Haus im Besitz und Verwaltung von Herrn Kirsch sollen Wohnungen zusammengelegt werden, in einem anderen Haus, was von der großen Immobilienverwaltungsgesellschaft Hachmann geführt wird finden nach Berichten der Mieter*innen Baumaßnahmen auf dem Dachboden statt. In einem anderen Haus wurde den Betroffenen erzählt, hier würden jetzt Büros entstehen.


    Was bedeutet das für Potsdams erstes Milieuschutzgebiet?

    Zuerst: Alle baulichen und Nutzungsänderungen bedürfen der Genehmigung.
    Deshalb hat die Fraktion der Anderen auch in einer kleine Anfrage an die Stadt Potsdam das Thema aufgegriffen. Sie fragt, ob die Stadtverwaltung Kenntnis von diesen Verkäufen, vor allem von Kirsch & Drechsler hat, ob eine Genehmigungspflicht besteht und natürlich, ob Genehmigungen beantragt worden.
    Eine Antwort auf diese Anfrage liegt uns bisher nicht vor.

    Die Vorgänge im Milieuschutzgebiet Babelsberg Süd zeigen aber vor allem ein großes Problem der aktuellen „Sozialen Erhaltungssatzung“.
    In dem schon oben zitierten Bericht der mit der Voruntersuchung beauftragten Planungsgesellschaft LPG heißt es:
    „Nicht durch die Landeshauptstadt Potsdam anwendbar ist bisher der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß § 172 Absatz 1 Satz 4 BauGB. Dazu ist es erforderlich, dass das Land Brandenburg eine entsprechende Landesverordnung erlässt, eine sogenannte Umwandlungsverordnung.“
    Mieter*inneninitiativen drängen darauf schon länger, die Stadt wurde mehrmals aufgefordert, sich gegenüber dem Land Brandenburg für eine solche Umwandlungsverordnung einzusetzen.
    Wir fragen uns, in welcher Dringlichkeit fand dies statt? Warum handelt eine SPD – geführte Landesregierung nicht, wenn es in ihrer SPD – geführten Landeshauptstadt einen klaren Handlungsdruck gibt?

    So werden im Milieuschutzgebiet Babelsberg Süd offensichtlich weiter Miet – in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft. Herr Kirsch hat da aber vorgesorgt, die Wohnungen in den meisten seiner Häusern wurden schon vor einigen Jahren in Eigentumswohnungen umgewandelt und dann wieder vermietet. Welche sozialen Konsequenzen ein Weiterverkauf auf dem überhitzten Wohnungsmarkt der Stadt trotzdem hat haben viele Mieter*innen jetzt erfahren.

    Bei einem genaueren Blick in die ausführliche Analyse von LPG lässt sich erahnen, welche Folgen die aktuellen Entwicklungen im Milieuschutzgebiet haben.
    So heißt es in dem Bericht zum Untersuchungsgebiet:
    „Demgegenüber steht eine Wohnbevölkerung, die durch ein hohes Verdrängungspotenzial gekennzeichnet ist. Dieses begründet sich durch einen hohen Anteil an Haushalten, die bereits eine hohe Warmmietbelastung aufweisen. Im Zuge wohnwerterhöhender Veränderungen der Gebäudesubstanz leitet sich eine hohe Verdrängungsgefahr für die Wohnbevölkerung ab, die zu einer Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einer attraktiven städtischen Lage führen wird. Davon sind bestimmte Haushalte besonders betroffen wie armutsgefährdete und einkommensschwache Haushalte, Haushalte mit Kindern und Ältere. Die Wohnungen in den empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten sind bedarfsgerecht belegt. Durch den vorhandenen Wohnungsbestand wird die Versorgung von unterschiedlichen Haushaltsformen mit angemessenem Wohnraum sichergestellt.“

    Genau diese Verdrängung aber findet aktuell statt.
    Und die vorhandene „Soziale Erhaltungssatzung“ der Stadt Potsdam ist kein wirksames Instrument dagegen.

  • Bilanz der Wohnungspolitischen Konzeptes von 2015 – Teil 3

    Das Wohnungspolitische Konzept der Landeshauptstadt
    „Stadt für alle“ zieht eine kritische Bilanz

    2015 verabschiedeten die Stadtverordneten ein Wohnungspolitisches Konzept. Derzeit wird es überarbeitet.
    Für uns Anlass zu fragen, wie die Bilanz im Jahr 2023 ausfällt.
    Erfolge werden mit Sicherheit andere für sich verbuchen wollen.
    Wir konzentrieren uns auf Versäumnisse und Fehlschläge.

    Teil 3: Instrumente zum Schutz von Mieter*innen im Bestand

    Was war der Auftrag?

    “2.B Modernisierung und Umbau im Bestand – maßvoll, bezahlbar und bedarfsgerecht
    …Generell sollten bei jeder Art von Maßnahme (Sanierung, Modernisierung und Umbau) die Bedürfnisse der Bestandsmieter mit berücksichtigt werden (nach spezifischem Bedarf und Einkommensverhältnissen). ….Es soll untersucht und erprobt werden, inwieweit durch eine frühzeitige wie auch aktivierende Einbindung betroffener Mieter Win-Win-Situationen für beide Seiten – der Vermieter – wie auch der Mieterseite – identifiziert und genutzt werden können “
    “2. C Wohnungsmarktmonitoring fokussiert weiterentwickeln
    “z.B. Monitoring von Antragstellungen auf Baugenehmigungen”

    “3. C Vermittlung von Mietshäusern an sozial verantwortliche Eigentümer
    ….. Ergänzend wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Landeshauptstadt Potsdam durch ein kommunales Vorkaufsrecht zugunsten Dritter dieses Verfahren unterstützen kann.”

    Wurden die Aufträge umgesetzt?

    Eigentlich nicht.
    Natürlich wurden bei Einzelmaßnahmen von Wohnungsunternehmen zur Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden auch mal die Bedürfnisse der Bestandsmieterinnen berücksichtigt. Hier ist zum Beispiel das Quartier „Heidesiedlung“ am Findling in Babelsberg positiv zu nennen. Aber schon am Brauhausberg hat das mit der Beteiligung der Mieterinnen bei der Modernisierung der ProPotsdam weniger gut geklappt. Und gerade bei Modernisierungsmaßnahmen von privaten Wohnungsunternehmen oder Immobilienbesitzerinnen erreichen uns immer wieder Informationen der Bestandsmieterinnen über Verdrängung, krasse Mieterhöhungen, fehlende Informationen und geplante oder vollzogene Umwandlungen in Eigentumswohnungen oder möblierte Wohnungen. Typisch dafür sind die Häuser in der Schlaatzstraße, die einem Konsortium von Rechtsanwälten gehören und wo Mieter*innen regelrecht herausgedrängt worden. Auch im Haus in der Wichgrafstraße in Babelsberg sind inzwischen 6 Wohnungen entmietet, modernisiert und teilweise als Gewerbe vermietet worden.

    Ein Wohnungsmarktmonitoring für die Stadt Potsdam gibt es bisher nicht – oder es ist öffentlich nicht bekannt. Wir halten dies für ein richtig großes Problem. Damit haben Mieterinnen in dieser Stadt kaum die Chance zu erfahren, wer ihre Vermieterinnen sind und für welche Geschäftsmodelle sie stehen. Wir haben als Netzwerk „Stadt für alle“ umfangreiche Recherchen dazu veröffentlicht – ohne jede Unterstützung der Stadt. Dabei wäre es doch im Interesse der Wohnungspolitik zu wissen, welche Akteure in Potsdam aktiv sind. Ein detailliertes Monitoring wäre Voraussetzung dafür, die gemeinwohlorientierten Akteure zu unterstützen, ihren Bestand zu vergrößern und Spekulanten auch mal gemeinsam das Handwerk zu legen. Aber die Menschen in Potsdam wissen nicht, wer welche Bestände hat, Bauanträge stellt und was bauen will. Wir haben dazu eine eigene Broschüre gemacht, die dieses Problem darstellt.

    Ein kommunales Vorkaufsrecht wurde in Potsdam bisher nicht umgesetzt – auch in Zeiten vor dem Urteil des BVerwG vom November 2021, als die Anwendung für die Kommunen noch leichter war.
    Das liegt einfach daran, dass es die Stadt versäumt hat, soziale Erhaltungssatzungen zu erlassen. Dieses Instrument von Kommunen ermöglicht diesen erst, bei Verkäufen von Häusern ein Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Mehrmals war das in der öffentlichen Diskussion – wie beim Haus in der Wichgrafstraße 11 in Babelsberg, wo Mieter*innen ihr Haus selbst kaufen wollten.Vergeblich, weil die Rechtsgrundlagen fehlten. Seit 2019 versucht die Verwaltung nun einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Erarbeitung einer sozialen Erhaltungssatzung für den Stadtteil Teltower Vorstadt umzusetzen. Vor allem aus personellen Gründen ist dies bis heute nicht gelungen – auch, wenn sie jetzt wohl auf der Zielgeraden sind. Aber für den Auftragszeitraum des Wohnungspolitischen Konzeptes gilt: Nicht geschafft.

    Warum wurden diese Aufträge kaum umgesetzt?

    Zuerst fällt beim Lesen des alten Wohnungspolitischen Konzeptes grundsätzlich auf, dass der Schutz von Mieterinnen im Bestand recht kurz kommt. Vielleicht war der soziale und politische Druck vor 10 Jahren noch nicht groß genug. Viele Instrumente, welche es für Kommunen gibt, sind in diesem Konzept nicht einmal erwähnt. Neben sozialen Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzgebieten gehören dazu auch Zweckentfremdungsverordnungen, Umwandlungsverbote oder Mieterinnenräte.
    Inzwischen hat sich aus unserer Sicht in Teilen der Verwaltung die Erkenntnis durchgesetzt, wie wichtig die Anwendung solcher Instrumente des Mieterinnenschutzes ist. Politisch mehrheitsfähig scheint das aber immer noch nicht zu sein. Zwar werden immer wieder Beschlüsse zur Wohnungspolitik gefasst, in denen Land und Bund aufgefordert werden, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen besseren Mieterinnenschutz zu schaffen. Aber vor allem die SPD – welche ja seit über 30 Jahren im Land und in der Stadt regiert, ist bisher nie damit aufgefallen, solche Initiativen anzustoßen oder zu befördern. So steht weiter eine Neufassung der Regelungen für ein rechtssicheres Vorkaufsrecht aus und auch die Anwendung des sogenannten Baulandmobilisierungsgesetzes in Brandenburg steht weiter in den Sternen.

    Was kann getan werden?

    Prinzipiell halten wir es für eine wesentliche Aufgabe der Wohnungspolitik in Potsdam, Mieter*innen im Bestand zu schützen. Dies bedeutet, alle rechtlich möglichen Instrumente müssen genutzt werden und gehören in ein Wohnungspolitisches Konzept.
    Konkret heißt das, die Stadt muss heute und so schnell wie möglich die Erarbeitung weiterer Sozialer Erhaltungssatzungen in Auftrag geben: Für Babelsberg Nord, für die Brandenburger Vorstadt, für den Schlaatz und Waldstadt. Das Instrument des Verkaufsrechts muss dort verankert sein und genutzt werden, im Land und im Bund soll sich die Stadt für eine rechtssichere Neufassung des Vorkaufsrechts stark machen.
    Die Zweckentfremdungssatzung der Stadt muss geschärft werden. Dazu haben andere Bundesländer gerade eine Initiative gestartet, um endlich dem Problem der Umwandlung in sogenannte möblierte Wohnungen Einhalt zu gebieten. Potsdam sollte sich dafür einsetzen.

  • Ein ganz kleiner, aber wichtiger Schritt…

    hin zur ersten sozialen Erhaltungssatzung in Potsdam wurde jetzt getan.

    Nach immerhin fast 4 Jahren tut sich tatsächlich was beim Thema „Soziale Erhaltungssatzung“ für ein Quartier in Potsdam!
    Nach x Verzögerungen und genauso vielen Verlängerungen durch Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung hat die Stadt jetzt tatsächlich ein Unternehmen für das sogenannte Feinscreening gefunden. Hier geht es darum, die reale soziale Zusammensetzung einer erhaltenswerten Quartiersstruktur zu erforschen.
    Beauftragt wurde das Berliner Unternehmen LPG mbH, was auf diesem Gebiet bereits umfangreiche Erfahrungen aufzuweisen hat.

    Bereits in diesen Tagen werden dazu umfangreiche Umfragebögen an alle Haushalte im Untersuchungsgebiet verschickt.
    Diese sollen dann bis zum 25. Oktober 2022 zurückgeschickt werden. Sie sind die Grundlage einer anonymen Datenerhebung über die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.

    Und dies wiederum würde dann die Voraussetzung für die tatsächlich allererste „Soziale Erhaltungssatzung“ in Potsdam werden!
    Deshalb gilt es jetzt natürlich, dass sich möglichst viele Menschen beteiligen und ihre soziale Situation darstellen. Um dies zu unterstützen, lädt die Anwohner*inneninitiative „Teltower Vorstadt für jeden Mittwoch Abend zum Mittwochstresen ins Haus 2 im Kulturzentrum Freiland ein! Außerdem wird es ein FAQ mit den wichtigsten Hinweisen zum Ausfüllen der Fragebögen geben.
    Am Dienstag, den 11. Oktober 2022 organisiert die Stadt eine Informationsveranstaltung im Haus Spartacus im Freiland, die ab 19 Uhr beginnt.

    Interessant ist das jetzt festgelegte Untersuchungsgebiet. – hier genau mit den einbezogenen Straßen!
    Neben der unmittelbaren Nachbarschaft des geplanten – und hoffentlich nie umgesetzten – IT Centrums auf dem ehemaligen RAW Gelände in der Schlaatzstraße wird auch Babelsberg Süd einbezogen!
    Warum stattdessen die Semmelhaack – Häuser am Hauptbahnhof rausgefallen sind scheint uns ein Rätsel. Vielleicht lohnt es sich, hier mal laut zu fragen.

    Also: Beteiligt Euch, wenn Ihr in dem betroffenen Gebiet wohnt!
    Immerhin können in einem künftigen Milieuschutzgebiet Häuser nicht mehr so leicht verkauft, Miet – in Eigentumswohnungen umgewandelt werden und unterliegen viele Investitionen einem Genehmigungsvorbehalt.

  • Wann kommt endlich der Milieuschutz?

    Wir dokumentieren: Offener Brief der Anwohner*inneninitiative „Teltower Vorstadt“ zum Stand der Ausschreibung für die soziale Erhaltungssatzung.

    Sehr geehrte Damen und Herren, werte Stadtverordnete,


    während in der lokalen Presse keine Woche vergeht, in der nicht auf die stetig steigenden
    Grundstückspreise und Mieten in Potsdam hingewiesen wird, regt sich in der
    Stadtverwaltung und der SVV scheinbar kaum etwas, um auf diese Entwicklungen in
    irgendeiner Weise zu reagieren. Auf ein wirklich engagiertes Suchen nach Möglichkeiten,
    bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu erhalten und gewachsene soziale Strukturen zu
    schützen, wartet die Stadtgesellschaft gleich gänzlich vergebens. Sicher, die in den letzten
    Jahren auf die Beine gestellten Projekte, wie die Einbeziehung von
    Wohnungsbaugenossenschaften bei der Gestaltung des Areals neben dem Alten Markt, oder
    der „Potsdam Bonus“ sind gut gemeint, aber angesichts des durch Mietsteigerungen
    kontinuierlich und wohl unwiederbringlich schwindenden Angebots an preiswertem
    Wohnraum lediglich einem Feigenblatt gleichzusetzen.

    Wo wird echte Verantwortung übernommen mit dem entschiedenen Suchen nach echten
    Interventionen, nach Instrumenten um diesen Entwicklungen bestmöglich entgegen zu
    wirken? Wo ist das vorausschauende Planen in der für einen Großteil der Bevölkerung
    existentiellen Frage nach dauerhaft bezahlbarem Wohnraum?

    Selbst Schritte, die bereits beschlossen sind, scheinen aktuell nicht prioritär weiter entwickelt
    zu werden. Konkret beobachten wir als betroffene Anwohner*innen der Teltower Vorstadt für
    das städtebauliche Instrument einer sozialen Erhaltungssatzung lediglich, dass für die
    Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 36 massiv Ressourcen investiert und dieser nun
    beschlossen wurde, wohingegen sich die Erarbeitung der sozialen Erhaltungssatzung
    weiterhin seit 2019 verzögert. Angekündigt wurde eine Ausschreibung zu Ende 2021, sodass
    mit einem Start des Feinscreenings im ersten Quartal 2022 zu rechnen sei. Einmal mehr wird
    deutlich: wirtschaftlichen Interessen wird völlig ungeachtet der sozialen Auswirkungen
    entsprochen, wohingegen rechtliche Instrumente zur Eingrenzung der Auswirkungen gar
    nicht, oder nur sehr schleppend entwickelt werden.

    Bereits Ende 2019 formulierte die Verwaltung in der Bearbeitung von DS 19/SVV/0323 die
    Notwendigkeit einer soliden Datengrundlage für diese Satzung. Ganz ursprünglich sollte
    demnach die soziale Erhaltungssatzung 2021 bereits anwendbar sein. Mittlerweile wurde
    eine Anwendbarkeit zu frühestens 01/2023 prognostiziert, vorausgesetzt der erfolgreichen
    Ausschreibung 2021/22. Am 5. und 20. Februar 2022 stellten wir daher der Verwaltung die
    bisher unbeantworteten Fragen:

    1. Sind seit Ausschreibung [11/21] bereits Bewerbungen für die Erhebung zur sozialen
      Erhaltungssatzung eingegangen – gerne auch wie viele? Bzw. haben sich bereits
      Agenturen/Firmen beworben?
    2. Wurde der Auftrag vielleicht sogar schon vergeben – auch hier gern an wen? Bzw.
      wurde der Auftrag schon vergeben / an wen wurde der Auftrag vergeben?
    3. Falls noch keine Bewerbungen eingegangen sein sollten: was wären die nächsten
      Schritte und wo können wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt vielleicht
      helfen? Bzw. können wir Ihnen irgendwie unterstützend zur Seite stehen?
    4. Wo wurde die Ausschreibung überall geschaltet?

    Uns Anwohnerinnen, die direkt von den Baumaßnahmen am RAW-Grundstück betroffen sind, brennen infolgedessen folgende Fragen unter den Nägeln:

    1) Werden wir Anwohnerinnen, wie anvisiert im ersten Quartal 2022 zu einer
    Anwohnerinnen-Versammlung zum Thema Feinscreening zur Sache soziale Erhaltungssatzung eingeladen?

    Zur Erinnerung: geplant war eine Vorstellung der drei Bausteine des Screenings, namentlich (1) Auswertung Grobscreening, (2) Vorortbegehung und (3) Vorstellung einer Umfrage an eine repräsentative, zufällig ausgewählte Gruppe von Anwohnerinnen im Untersuchungsgebiet, sowie das Mitteilen von Informationen zum allgemeinen methodischen Vorgehen.

    2) Sind ausreichend personelle Ressourcen in der Verwaltung zur Verfügung gestellt
    worden, um zeitnah den zweiten Schritt zu realisieren?

    Zur Erinnerung: in Q2-Q3 2022 sollte eine „Satzungsgrundlage“ entstehen. Die Ergebnisse
    der Untersuchung bilden demnach die Basis für Begründungsformulierungen, die dann
    entscheidender Bestandteil der Satzung werden würden.

    Wir fordern Sie daher einmal mehr auf, den Antrag und Beschluss von 2019, den
    Aufstellungsbeschluss von 2020 und vor allem die angekündigten Vorhaben der Verwaltung
    von 2021 ernst zu nehmen! Sie sind weisungsbefugt und verpflichtet, eine Umsetzung
    sicherzustellen – also stehen Sie zu Ihrem Wort und gehen Sie die soziale
    Erhaltungssatzung mit demselben Elan an, wie Sie ihn bei Bauvorhaben, wie dem RAW an
    den Tag legen.
    Die Stadtgesellschaft braucht dringend eine Anwendung städtebaulicher und
    wohnungspolitischer Instrumente (vergl. Vorlage – 19/SVVVorlage – 19/SVV/1213), damit
    Potsdam eine Stadt bleiben kann, in der auch morgen noch Menschen mit geringem und
    durchschnittlichem Einkommen, Studierende, ältere Menschen, Alleinstehende und
    Familien, Berufsanfängerinnen und Teilzeitkräfte gut leben können. Die Erarbeitung einer sozialen Erhaltungssatzung ist eine von vielen Antworten auf die seit Jahren zu beobachtende Entwicklung von Gentrifizierung und Mietsteigerungen in Potsdam, die sich durch die Ansiedlung am RAW weiter erhöhen werden. Sie ist vor allem aber ein Instrument, zu dem sich die Stadt bereits bekannt hat. Als Nachbarinnen des RAW, die
    unmittelbar und erwartbar von massivem Druck auf unsere Nachbarschaft betroffen sind,
    appellieren wir konkret daran, dieses Instrument JETZT entschieden voranzubringen.
    Die mehrfach formulierten Ziele dieses Prozesses werden ad absurdum geführt, wenn dieser
    immer wieder in die Länge gezogen wird. Wie bereits mehrfach betont, ist diese
    wohnungspolitische Entwicklung in Form von Gentrifizierung in der Teltower Vorstadt bereits
    jetzt im Gang. Müssen wir warten, bis auch hier möblierte Mini-Apartments zu
    astronomischen Preisen entstehen, oder andere Maximalverwertungen erfolgen, die zu
    Lasten einer sozial nachhaltigen Stadtentwicklung in unserem Viertel gehen?
    Wir fordern die Umsetzung des angekündigten und von Ihnen beschlossenen Prozesses zur
    Entwicklung einer sozialen Erhaltungssatzung: JETZT, ohne weitere Verzögerung!

    Mit Grüßen aus der Nachbarschaft
    Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt
    i.A. V.Reininger


    Web: http://initiative-teltower-vorstadt.de/
    E-Mail: kontakt@initiative-teltower-vorstadt.de

  • Von Potsdam lernen: Was erwartet uns von der neuen Bauministerin Klara Geywitz – aus Potsdam?

    Nun kommt die neue Bundesbauministerin also auch noch aus Potsdam.

    Ist das eine gute Nachricht für Mieter*innen?
    Erste öffentliche Äußerungen in der PNN und Zeit lassen daran zweifeln.

    Die Erfahrungen von Mieter*innen – und stadtpolitischen Initiativen mit der Wohnungspolitik der SPD in Potsdam – in der Klara Geywitz politisch groß geworden ist – verstärken diese Einschätzung leider.

    Eine erste Analyse.

    (mehr …)
  • Was tun gegen den Mietenwahnsinn in Potsdam?

    Unsere neue Broschüre ist da!

    Auf 28 Seiten stellen wir die wichtigsten Instrumente einer sozialen Mieten – und Bodenpolitik in Kommunen vor und beschreiben, welche davon in Potsdam genutzt werden – oder eben auch nicht.

    DEshalb passt hier das Fazit aus den vielen Analysen und Recherchen der Broschüre:
    „Alle diese neuen und alten Instrumente brauchen vor allem Eines: Zeit für die politischen
    Debatten und die Umsetzungsbeschlüsse. Ein Mietendeckel verschafft der Stadtgesell-
    schaft genau dafür Raum und die notwendige Zeit. Er kann eine Verschnaufpause für die Mieter*innen sein, eine Möglichkeit, in Ruhe zu schauen, was in Zukunft besser hilft, als einfach den Markt regeln zu lassen, einfach Grundstücke zu verkaufen, den Wertzuwachs Investoren zu überlassen und Verdrängung und Umwandlungen hilflos zu zu sehen.
    In Potsdam bedarf es eines zusätzlichen Drucks, damit die kommunale Politik endlich
    aufwacht und eine grundsätzliche Veränderung hin zu einer sozialen, gemeinnützigen und mieter*innenorientierten Wohnungs- und Bodenpolitik unternimmt.
    Das Bürgerbegehren für einen Mietendeckel von Wohnungen im kommunalen Bestand
    der ProPotsdam kann ein solches Druckmittel sein.“

    Die Broschüre kann im Printformat hier bestellt werden, sie wird in den nächsten Tagen sicher auch auch in vielen Einrichtungen, Hausprojekten und Buchläden ausliegen.

    Oder ihr ladet Sie Euch hier als PDF runter.

  • Das Ende von Babelsberg – wie wir es kennen

    Jetzt kommt also auch noch Libeskind.

    Auf dem Gelände des Filmparks Babelsberg, quasi zwischen dem geplanten „Creative Village“ auf dem ehemaligen RAW – Gelände und dem Campus von SAP und HPI am Griebnitzsee soll gegenüber dem Bahnhof Medienstadt ein Komplex mit 4 Hochhäusern von 44 bis 66 m Höhe und IT Arbeitsplätzen für bis zu 5.000 Menschen entstehen.

    In der Politik und Verwaltung der Stadt Potsdam herrschen „Enthusiasmus“ und „Begeisterung“ – wahrscheinlich wird die Bauverwaltung ihre Prioritätenliste noch mal überarbeiten, um die Bürotürme von Liebeskind an die Spitze zu setzen – bisher steht da noch der andere IT Campus auf dem RAW Gelände.

    Für den ehemaligen Arbeiter*innenstadtteil Babelsberg hingegen ist das eine Katastrophe.

    (mehr …)
  • Die sozialen Folgen des RAW – Projektes bleiben weiter umstritten

    Nachdem die Stadtverordnetenversammlung Potsdam die Aufstellung einer „Sozialen Erhaltungssatzung“ zum 5. Mal – jetzt bis Juli 2022 verschoben hat, wirbt die Anwohner*inneninitiative „Teltower Vorstadt“ noch einmal dafür, dieses Instrument in Potsdam endlich anzuwenden, um wenigstens einen kleinen Schutz vor Mietenwahnsinn und Verdrängung für die Mieter*innen am künftigen IT Campus zu haben.
    Hier dokumentieren wir den aktuellen Flyer der Initiative:

    Außerdem hat die Anwohner*inneninitiative sich zum wiederholtem Maße mit Einwendungen zum Verfahren um die Baugenehmigung für dieses Investorenprojekt an die Stadt gewandt, um deutlich zu machen, welche Kriterien in dem Verfahren offensichtlich weiter keine Rolle spielen.
    Hier dokumentieren wir diese Einwendungen: